Evang. - luth. Kirchgemeinden
Neubukow und Westenbrügge
Sie möchten ...
Informationen zu Taufe, Hochzeit, Begräbnis u.a.
Die Sakramente, kirchlichen Feiern und Dienste
sind Zeichen der Nähe Gottes, Hilfe zum Leben
und zur Lebensgestaltung aus dem Glauben.
Im Folgenden finden Sie Informationen über:
Wenn Sie eine Taufe anmelden möchten ...
- Wir freuen uns über jeden Menschen, der durch
die Taufe mit Jesus Christus verbunden und in
die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen wird.
- Bitte, melden Sie sich persönlich oder
telefonisch zu einem Taufgespräch beim Pastor an.
- Taufen finden während der Gottesdienste statt. Besonders
freuen wir uns über eine Taufe in der Osternachtsfeier.
- An Dokumenten sind erforderlich:
Geburtsurkunde des Taufkindes, bei Kindern
Kirchenmitgliedschaft mindestens eines Elternteils.
- Wer die Aufgabe des Taufpaten übernehmen
möchte, muss einer christlichen Kirche angehören;
in der jeweiligen Heimatgemeinde wird zukünftigen Paten
kostenfrei die nötige "Patenbescheinigung" ausgestellt.
- Wenn Sie in der Kirchgemeinde Neubukow/Westenbrügge wohnen
und Ihr Kind in einer anderen Gemeinde taufen lassen möchten,
erhalten Sie von uns eine sogenannten Tauferlaubnis.
Umgekehrt benötigen wir eine solche Tauferlaubnis der
Wohngemeinde, wenn Sie in einer anderen Kirchgemeinde
wohnen und Ihr Kind bei uns taufen lassen möchten.
- Selbstverständlich können auch größere
Kinder zur Taufe angemeldet werden.
Auch als Erwachsener kann man sich
zur Taufe entschließen. Wir beraten Sie gerne.
zurück nach oben
Wenn Sie sich kirchlich trauen lassen möchten ...
- Bei der Hochzeit versprechen Mann und Frau, einander
ein Leben lang treu zur Seite zu stehen und so auch
Zeichen der Treue und Liebe Gottes für einander zu
sein. Dieses Fest will gut gefeiert und auch gut
vorbereitet sein. Der Termin für eine Trauung
sollte rechtzeitig mit dem Pastor vereinbart werden.
- Eine kirchliche Trauung ist grundsätzlich möglich, wenn
wenigstens ein Partner der evangelischen Kirche angehört.
Wenn Sie einen Todesfall zu beklagen haben ...
- Als christliche Pfarrgemeinde möchten wir Sie auch
und gerade in diesen Tagen und Stunden begleiten.
Die Bestattungsinstitute beraten Sie zuverlässig in
allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Todesfall.
- Wenden Sie sich bitte an uns, wenn Sie
eine kirchliche Trauerfeier wünschen.
zurück nach oben
Wenn jemand krank oder gebrechlich ist ...
- Menschen, die schon länger ans Bett gebunden oder gehbehindert
sind, können nicht mehr zum Gottesdienst in die Kirche kommen.
Sie möchten aber vielleicht wieder einmal das Abendmahl empfangen.
Unser Pastor ist jederzeit bereit, das Krankenabendmahl mit Ihnen
zu feiern. Ein Anruf genügt.
- Wenn Sie einen Besuch wünschen oder Sie jemanden wissen,
der besucht werden sollte, rufen Sie bitte einfach im Pfarramt an.
Wenn Sie ehrenamtlich in unserer Gemeinde tätig sein mächten ...
- Wir leben als Gemeinde (biblisch: "Leib Christi")
aus den verschiedenen Gaben der einzelnen Glieder.
So sind wir dankbar für jedes Mittun und Mitdenken
- sprechen Sie uns an: z.B. nach dem Gottesdienst,
im Gemeindebüro, die Kirchenältesten oder den Pastor.
zurück nach oben
Wenn Sie wieder in die Kirche eintreten möchten ...
- Wir heißen Sie gern in unserer Kirchgemeinde willkommen,
auch wenn Sie nach einem früher erfolgten Austritt
wieder in die Kirche eintreten möchten.
- Bitte melden Sie sich für ein
Aufnahmegespräch bei unserem Pastor an.
Wenn Sie unsere Kirchgemeinde finanziell unterstützen möchten ...
- Als Kirchgemeinde sind wir immer auf Spenden angewiesen.
Alle Gemeindebereiche bedürfen finanzieller Unterstützung
- so sind wir dankbar für jede Hilfe.
- Wenn Sie ein Projekt besonderes unterstützen möchten,
so können Sie dies gern mit einem Hinweis tun
(s. auch unter
"aktuelle Projekte");
selbstverständlich stellen wir Ihnen
gern eine Spendenbescheinigung aus.
Konto Kirchgemeinde Neubukow:
-
Volks- und Raiffeisenbank eG
BLZ 13061078
Konto 4500180
Konto Kirchgemeinde Westenbrügge:
-
Volks- und Raiffeisenbank eG
BLZ 13061078
Konto 4504 682
zurück nach oben